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  CDU will Volksgesetzgebung ändern Th.42
 1    caramba     30.11.04 um 16:07:31#266


caramba
Noch in diesem Jahr will der Senat ein Gesetz zur Änderung der Volksgesetzgebung beschließen.

Mit dem Argument “einfacher und kostengünstiger” hatte die CDU-Bürgerschaftsfraktion am 11. November den Senat beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Veränderung der Volksgesetzgebung vorzulegen, vier Tage später lag er bereits vor. Bis zum 25. November sollten die Behörden ihre Stellungnahmen abgeben, am 7. Dezember will der Senat entscheiden. Demnach dürfen die Unterschriften nur noch in öffentlichen Ämtern abgegeben statt wie bisher auf der Straße gesammelt werden. Gleichzeitig müssen die Unterschriften auf Einzelbögen abgegeben werden, Wahlen und Volksentscheide sollen nicht mehr am selben Tag stattfinden und die Initiativen müssen einen Finanzierungsvorschlag vorlegen.

In einer heftigen Bürgerschaftsdebatte haben SPD und GAL der CDU vorgeworfen, die Volksgesetzgebung “durch die Hintertür auszuhebeln”. Sie sorge damit für Politikverdrossenheit.
Inzwischen hat sich ein Bündnis zur Rettung der direkten Demokratie zusammengeschlossen, zu dem sich Ende November mehr als 25 Vertreter und Vertreterinnen von Initiativen, Gewerkschaften und den Oppositionsparteien getroffen haben. Bereits am 2. Dezember will das Bündnis eine Gesetzesvorleage für die geplante Volksiniaitive beschließen.
Infos und der Gesetzentwurf unter http://www.mehr-demokratie-hamburg.de
 2    caramba     12.12.04 um 16:16:11#267


caramba
10.12.2004 - 11:30
Rettet den VOLKSENTSCHEID - Mehr Demokratie: Volksinitiative gestartet!

Die Anmeldung der Volksinitiative "Rettet den Volksentscheid" wurde am Vormittag im Rathaus übergeben. Die drei Initiatoren dieser Initiative sind: Angelika Gardiner , "Mehr Demokratie e.V.", Frank Teichmüller als Vertreter der Hamburger Gewerkschaften sowie Dr. Jürgen Mackensen von der Patriotischen Gesellschaft.

Der Gesetzentwurf des Bündnisses zur Rettung des Volksentscheids will die direkte Demokratie in Hamburg erhalten. Es geht vor allem darum zu verhindern, dass Volksabstimmungen durch den Senat praktisch ausgehebelt werden. Es sind darüber hinaus auch Verbesserungen des bestehenden Volksgesetzgebungsverfahrens vorgesehen. Die Kernpunkte des Bündnis-Gesetzentwurfs:

* Eintragungen zum Volksbegehren sollen auch weiterhin auf Straßen und Plätzen möglich sein

* Der Eintragungszeitraum beim Volksbegehren soll von zwei auf drei Wochen erweitert werden

* Der Volksentscheid soll an einem Wahltag stattfinden, ist dies nicht möglich, soll die Briefwahlabstimmung erleichtert werden. So sollen allen wahlberechtigten Hamburger/innen mit einem Informationsheft auch gleichzeitig die Briefabstimmungsunterlagen zugesandt werden.

* die Voraussetzungen für elektronische Eintragungen per e-Signatur sollen geschaffen werden

* Volksinitiatoren sollen künftig einen Anspruch auf (Rechts)Beratung durch die Stadt erhalten

Angelika Gardiner, "Mehr Demokratie e.V.":

"Als 1998 der Volksentscheid zur Verbesserung der Volksgesetzgebung nur knapp an den hohen Hürden scheiterte, hat die Bürgerschaft den Hamburgerinnen und Hamburgern versprochen, Volksabstimmungen zu erleichtern. Kaum ist die CDU allein an der Regierung, will sie diese inzwischen umgesetzte Vereinbarung mit den Wählerinnen und Wählern in die Tonne treten.
Das ist Täuschung des Wahlvolks unter dem beliebten Vorwand der Kostenersparnis. Man muss nicht einmal besonders genau hinsehen, um die wahre Absicht des Senats, nämlich in Zukunft Volksabstimmungen zu verhindern, glasklar wahrzunehmen. Aber die Bürgerinnen und Bürger werden sich das Instrument Volksabstimmung und damit ihre aktive Teilnahme an der Hamburger Politik nicht widerstandslos aus der Hand nehmen lassen. Dafür wollen wir mit unserer Volksinitiative kämpfen."

Frank Teichmüller, Vertreter der Hamburger DGB-Gewerkschaften:

"Hamburg braucht eine starke Volksdemokratie, auch wenn es der CDU
nicht passt. Unter dem Deckmäntelchen, das Volksgesetzgebungsverfahren einfacher und kostengünstiger machen zu wollen, zielt der Senat mit seinem Gesetzentwurf auf die de-facto-Abschaffung der direkten Demokratie. Der konservative Senat fürchtet offenbar die Entscheidungen des Volks und will noch ungestörter an den Menschen vorbei regieren. Das erleben wir Gewerkschaften gerade mit unseren Volksinitiativen "Gesundheit ist keine Ware" und "Bildung ist keine Ware". Für uns ist es wichtig, dass die Anliegen der Hamburgerinnen und Hamburger nicht permanent ignoriert
werden, sonst sinkt ihre Bereitschaft, sich mit politischen Themen zu befassen
nach dem Motto: ,die da oben machen sowieso was sie wollen`. Und deshalb
haben sich die Gewerkschaften mit verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen
zusammengetan, um als breites Bündnis die direkte Demokratie zu erhalten und
sogar zu verbessern."

Dr. Jürgen Mackensen, "Patriotische Gesellschaft":

Die Patriotische Gesellschaft, 1765 als Bürgerinitiative zum Wohle von Hamburg gegründet, hat sich neben sozialen und kulturellen Fragen schon immer auch mit solchen Verfassungsproblemen beschäftigt, die für das Zusammenleben im Gemeinwesen wichtig sind. Vor 20 Jahren hat sie in Denkschriften konkrete Vorschläge für die Fortentwicklung der demokratischen Kultur vorgelegt, zum Beispiel für das Wahlrecht. Die wurden damals von der Bürgerschaft freundlich aber ohne Folgen entgegengenommen. Die Initiative "Faires Wahlrecht" hat nun am 13. Juni dieses Jahres per Volksentscheid ein Wahlrecht durchgesetzt, das in allen wesentlichen Punkten unseren Vorschlägen von 1984 entspricht. - In den Jahren seit 1997 nutzte die Bürgerschaft Engagement und Sachverstand der Patriotischen Gesellschaft und berief eines ihrer Mitglieder in eine Kommission, die Vorschläge für Entgelt und Status von Abgeordneten erarbeitete.
Auch die Initiative "Rettet den Volksentscheid" hat zum Ziel, Defizite
in unserer demokratischen Kultur (die zum Beispiel Parteien- und Politikverdrossenheit zum Ausdruck kommen) durch direktes Mitwirken an
politischen Entscheidungsprozessen auszugleichen. Die Patriotische
Gesellschaft setzt sich damit für eine Fortentwicklung der Demokratie ein, wie es das erklärte Ziel aller Bürgerschaftsfraktionen beim Beschluss der jetzigen Gesetzeslage war. Dass heute die Fraktion der CDU und der Senat durch eine Reihe von Maßnahmen Volksentscheide erheblich behindern wollen, betrachten wir als einen
Rückschritt, den sich unsere Demokratie nicht leisten darf. Uns ist es wichtig, dass wir keine parteipolitische Initiative sind. Parteipolitische Auseinandersetzungen finden in der Bürgerschaft statt. Wenn uns Parteien unterstützen, so begrüßen wir das. Das bindet uns jedoch nicht an eine solche Partei. Denn wir wissen, dass die Zustimmung von Parteien zu Bürgerinitiativen von der jeweiligen Konstellation in der Bürgerschaft abhängig sein kann.

Folgende Initiativen/ Organisationen/ Parteien beteiligen sich an der
Volksinitiative:

"Mehr Demokratie e.V.", Patriotische Gesellschaft, DGB Hamburg, "Bildung ist
keine Ware", "Gesundheit ist keine Ware", "Unser Wasser Hamburg", "VOLXuni", "Runder Tisch Walddörfer", Zukunftsrat Hamburg, Mieterverein zu
Hamburg, Mieter helfen Mietern, Attac Hamburg, SPD, GAL u.a.

Zitiert von der Seite Mehr Demokratie e.V., http://www.mehr-demokratie-hamburg.de/?page=news&postid=38
 3    caramba     16.12.04 um 22:43:15#273


caramba
Endlich Klarheit
Der Kommentar

von Oliver Schirg

Die Hamburgischen Verfassungsrichter haben ein Urteil gefällt, das für Klarheit sorgt. Bürgerschaft und Volksentscheid sind, was ihren verfassungsrechtlichen Rang angeht, gleichgestellt. Deshalb darf heute die CDU-Mehrheit in der Bürgerschaft ein Gesetz beschließen, das trotz eines gegenteiligen Volksentscheids die Privatisierung der städtischen Krankenhäuser erlaubt. Es mag von der CDU und dem von ihr gestellten Senat politisch fragwürdig sein, sich über das eindeutige Votum der Hamburger hinwegzusetzen. Zumal Bürgermeister Ole von Beust im Wahlkampf versprochen hatte, auf Volkes Stimme zu hören. Doch darüber hatten die Richter hier nicht zu entscheiden.

Vielmehr erinnerten sie daran, daß wir trotz Volksgesetzgebung in einer repräsentativen Demokratie leben. Und in dieser werden nun einmal Volksvertreter gewählt, die souverän politische Entscheidungen treffen. Eine Entscheidung, Volksentscheide höher zu bewerten als Parlamentsbeschlüsse, hätte unser politisches System im Kern in Frage gestellt. Schließlich hatten die Verfassungsväter kurz nach dem Untergang der faschistischen Diktatur aus gutem Grund populistischen Kräfte in der Gesellschaft Grenzen gezogen.

Natürlich stellt sich nun die Frage nach dem Wert von Volksentscheiden, wenn das Parlament deren Ergebnisse jederzeit aufheben kann. Diesen Wert jedoch allein auf die Frage zu reduzieren, ob das Votum des Volkes ein Parlament rechtlich bindet oder nicht, hieße, die Volksgesetzgebung zu unterschätzen. Volksentscheide politisieren viele Menschen. Sie bewirken, daß die Politik schwierige Fragen ausführlicher und gründlicher diskutiert - und manchmal auch anders beantwortet als zunächst geplant.

Artikel erschienen auf www.welt.de am Do, 16. Dezember 2004
http://www.welt.de/data/2004/12/16/375367.html
 4    caramba     30.12.04 um 11:47:24#296


caramba
Und nun ist es soweit

Senat beschließt Veränderung der Volksgesetzgebung - Kritik der Opposition

von Oliver Schirg

Der Senat hat am Dienstag die angekündigte Änderung der Volksgesetzgebung beschlossen. Danach dürfen Unterschriften nicht mehr auf Straße und in Listen gesammelt werden. Statt dessen müßten die Bürger ihre Unterschrift in den Bezirksämtern leisten und Einzelformulare verwenden, teilte die Senatspressestelle mit. Ferner dürfen Volksentscheide und allgemeinen Wahlen nicht mehr am selben Tag stattfinden. Außerdem sollen die Eintragungsfrist bei Volksbegehren von zwei auf drei Wochen verlängert und die Briefabstimmung vereinfacht werden.

Allerdings berücksichtige der Senatsentwurf keine Verpflichtung der Initiatoren von Volksabstimmungsverfahren, einen finanziellen Deckungsvorschlag beizufügen, teilte die Pressestelle mit. Eine derartige Regelung wäre mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Der vom Senat verabschiedete Gesetzentwurf muß noch von der Bürgerschaft beschlossen werden. Dort verfügt die CDU jedoch über eine absolute Mehrheit.

Während die Unionsfraktion den Gesetzentwurf des Senats begrüßte, kritisierten SPD, Grüne, Gewerkschaften und "Mehr Demokratie" das Vorhaben der Regierung. Nach den Worten von CDU-Fraktionschef Bernd Reinert wird mit den Änderungen die direkte Demokratie gesichert. "Wir nehmen nur notwendige und sinnvolle Korrekturen vor." Die Umsetzung der Volksgesetzgebung werde damit "praktikabler und kostengünstiger".

SPD und Grüne sehen in dem Senatsvorschlag hingegen eine Abschaffung der Volksgesetzgebung. "Was der Senat da vorgelegt hat, ist eine Ohrfeige für Menschen, die sich außerhalb von Parteien politisch engagieren wollen", sagte der SPD-Abgeordnete Andreas Dressel am Dienstag. Der Senat habe "die Chance vertan, zur demokratischen Kultur dieser Stadt zurückzukehren und das Vorhaben der CDU zu stoppen". Farid Müller von der Grünen meinte: "Der Senat will die Volksgesetzgebung beerdigen, weil er die Meinung der Wähler nicht hören will."

Die Bürgerinitiative "Mehr Demokratie" rief zum Widerstand gegen die Senatspläne auf. Hinter der Initiative "Rettet den Volksentscheid" stehe ein breites Bündnis von Gewerkschaften und anderen Gruppierungen. "Die Menschen in Hamburg sind einfach empört, wie die CDU mit dem Volkswillen umspringt", sagte Vorstandsmitglied Manfred Brandt. Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Verdi, Wolfgang Rose, sagte, der Senat wolle nicht auf das Volk hören. "Wer die Bürger für eine Unterschrift in die Amtsstube beordert, baut unnötig Hürden auf. Und wer verbieten will, daß Volksentscheide an Wahltagen stattfinden, hat nackte Angst vor dem Volk."

Artikel erschienen am Mittwoch, 29. Dezember 2004

http://www.welt.de/data/2004/12/29/380892.html
 
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